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Die Bildungsarbeit der IG Metall ist Zweckbildung für das Engagement unserer Mitglieder und Funktionsträger in den Betrieben und der Gesellschaft.
IG Metall
Bildungsfreistellung nutzen - Angebote anschauen, anmelden und mitmachen!
Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen und gesellschaftspolitischen Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber. Nähere Informationen, Gesetze und Broschüren gibt es beim Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur der Landesregierung Rheinland-Pfalz.
Eckpunkte
Der Anspruch auf Bildungsfreistellung beträgt in der Regel zehn Tage in einem Zeitraum von zwei Kalenderjahren (jeweils beginnend mit einem ungeraden Kalenderjahr – z.B. 2025/2026).
Sie können selbst auswählen, welche Veranstaltungen Sie besuchen möchten.
Die Bildungsfreistellung ist mindestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen.
Der Arbeitgeber kann bis drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich die Teilnahme an der anerkannten Veranstaltung zum gewünschten Termin ablehnen, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange entgegenstehen.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist dem Arbeitgeber nach Abschluss nachzuweisen.
Bildungsfreistellung für interessierte Mitglieder und Vertrauensleute
Freistellung: § 37.7 BetrVG sowie nach dem Bildungsfreistellungsgesetz der einzelnen Bundesländer
Das zentrale Bildungsangebot der IG Metall umfasst Seminare für Aktive nach Bildungsurlaub und Betriebsverfassungsgesetz sowie Seminare für Betriebs- und Aufsichtsräte, Schwerbehinderten- sowie Jugend- und Auszubildendenvertreter. Zusätzlich bieten wir auch ein Programm mit ausschließlich Online-Seminaren für Interessenvertreter an.
Auch für 2026 wird das Jugendbildungsprogramm, in Form eines Bildungsmagazins, angeboten. Eine Gesamtübersicht der Jugendbildungsangebote ist hierbei übersichtlich im Poster Format enthalten – ideal zum Aushängen in der Ausbildungswerkstatt sowie für die Büros von JAV und Betriebsrat.
Was viele nicht wissen: In Rheinland-Pfalz haben Auszubildende und Dual Studierende Anspruch auf 5 Tage Bildungsfreistellung pro Kalenderjahr. Während der Bildungsfreistellung wird die reguläre Vergütung weiterbezahlt. Ein solcher „Bildungsurlaub“ muss spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn beim Arbeitgeber beantragt werden. Somit können während der Dauer einer 3-jährigen Ausbildung insgesamt 15 Tage auf Seminaren mit Bildungsfreistellung verbracht werden.
Die IG Metall Jugend bietet viele Seminare an, die über Bildungsfreistellung besucht werden können. Spezielle Seminare gibt es zudem für (Dual)Studierende. Unsere Seminare sind für Mitglieder kostenfrei, Unterkunft und Verpflegung trägt die IG Metall. Übrigens gibt es den Bildungsfreistellungsanspruch auch für alle „Ausgelernten“ im Arbeitsleben.